Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Rolle rückwärts – Ruhetage an Gründonnerstag und Ostersamstag gestrichen

Die Pläne der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz, Gründonnerstag und Ostersamstag zu „Ruhetagen“ zu erklären, hatten abseits der vielleicht guten Absichten in den letzten Tagen zu erheblicher Unruhe geführt. Nicht zuletzt blieb völlig unklar, wie dieser Ansatz rechtlich umgesetzt werden sollte, eine Vielzahl von Rechts- und Folgefragen war ungeklärt.

Heute Mittag hat nun die Bundeskanzlerin nach einer kurzen Abstimmung mit den Ministerpräsidenten die Pläne für diese Ruhetage verworfen. Offenbar war nun doch die Erkenntnis gereift, dass keine geeigneten rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen, um diesen Plan in die Tat umzusetzen und dass eine solche Maßnahme in vielen Bereichen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt.

Damit darf man für den Moment davon ausgehen, dass Gründonnerstag und Ostersamstag dieses Jahr ganz „normale“ Werktage bleiben und sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*Innen entgegen den wilden Spekulationen der vergangenen Tage nichts ändern wird. Arbeitgeber, die bereits organisatorische oder rechtliche Notfallmaßnahmen vorbereitet hatten, um mit den bevorstehenden Ruhetagen umzugehen, dürfen wieder zum Normalbetrieb zurückkehren. Wer bereits Maßnahmen ergriffen hat, um sich auf diese Ruhetage vorzubereiten – angefangen von einer Umdisposition der Lieferketten bis hin zu Vereinbarungen mit Betriebsräten zur Arbeitszeitverteilung – wird diese nun wieder rückgängig machen müssen, um einen Normalbetrieb zu ermöglichen. Der Aufwand, den viele Unternehmen bereits betrieben haben, wird von niemandem ersetzt.

Dass die Spitzenvertreter der Bundes- und Landesregierungen offenbar nicht Willens oder nicht in der Lage waren, die Umsetzbarkeit einer derartigen Hau-Ruck-Maßnahme vorab zu hinterfragen, lässt nicht nur den gelernten Juristen ratlos zurück.