Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

„Ruhetag“ an Gründonnerstag und Ostersamstag – immer noch keine Klarheit

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung eines „Ruhetages“ am Gründonnerstag (1. April 2021) und Ostersamstag (3. April 2021) hat zu allseits großer Verwirrung geführt. Den Begriff „Ruhetag“ kennt das deutsche Arbeitsrecht bislang in anderem Kontext nur aus dem Arbeitszeitgesetz. Nach wie vor ist ungeklärt, wie diese „Ruhetage“ rechtstechnisch geschaffen werden sollen. Umso drängender werden die Fragen der Arbeitgeber:

• Muss am Donnerstag und Samstag der Betrieb geschlossen werden oder kann zumindest aus dem Home-Office gearbeitet werden?

• Kann hierzu Urlaub oder Kurzarbeit angemeldet werden oder besteht auch ohne Arbeitsleistung eine Vergütungspflicht? Gibt es Erstattungsansprüche (gegen wen)?

• Müssen bei Arbeit (ggfls. im Home-Office) Zuschläge gezahlt oder ein Ersatzruhetag gewährt werden?

Erste Äußerungen aus dem Kreis der Teilnehmer der Konferenz zeigen, dass man sich hierzu keine Gedanken gemacht hat. Nunmehr wurde das Bundesinnenministerium beauftragt bis heute (Mittwoch) Abend eine Musterverordnung zu entwerfen, die dann in den zuständigen Ländern umgesetzt werden muss. Offenbar ist man also der Meinung, auf der Basis einer Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz verfahren zu können. 

Das würde bedeuten, dass entgegen ersten Annahmen keine zusätzlichen Feiertage geschaffen werden. Das ist auf der einen Seite naheliegend, da die verbleibende Zeit  für ein parlamentarisches Verfahren, das zur Einführung neuer gesetzlicher Feiertage erforderlich wäre, nicht mehr hinreichen würde. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass die gesetzlichen Regelungen für Feiertage dann eben gerade nicht für diese Ruhetage gelten würden.  

Wir werden für Sie die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene beobachten und unverzüglich bei Vorliegen neuer Informationen berichten. Die für den heutigen Vormittag vorgesehenen weiteren Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu diesem Thema lassen zumindest auf eine baldige Klärung hoffen.

Einstweilen raten wir dazu, die Klärung dieser Fragen durch Bund und Länder abzuwarten, bevor gegenüber Mitarbeitern vorschnell Fakten geschaffen werden, die sich dann nur noch schwerlich rückgängig machen lassen.