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Fehlerfrei – Compliance-Versäumnisse können existenzbedrohend werden. Wir schaffen Sicherheit.

Compliance im Arbeitsrecht – Risiken vermeiden – Werte erhalten

Spektakuläre Wirtschaftsskandale der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass es für Unternehmen und die Mitglieder des Managements überlebenswichtig sein kann eine gesetzeskonforme Compliance-Organisation zu haben. Dies gilt nicht nur in der Großindustrie, sondern auch im Mittelstand. Eine fehlende Compliance-Organisation gefährdet unternehmerische und private Existenzen.

Das Arbeitsrecht spielt insoweit in zweifacher Hinsicht eine wesentliche Rolle, zum einen geht es um die Einhaltung wichtiger arbeitsrechtlicher Vorschriften mit erheblichen Haftungsrisiken, zum anderen müssen die Regelungen zu anderen Compliance relevanten Rechtsgebieten wie dem Kartellrecht, dem Wettbewerbsrecht und ausländischen Rechtsordnungen (um nur einige zu nennen) arbeitsrechtlich wirksam umgesetzt werden.

Organisation ist der Schlüssel

Dies erfordert eine klare organisatorische Verteilung von Verantwortlichkeiten, die Erstellung verbindlicher Unternehmensregeln, die Vermittlung dieser Inhalte und die regelmäßige Schulung zu aktuellen Entwicklungen.

Dabei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ebenso zu beachten wie die Persönlichkeitsrechte betroffener Arbeitnehmer und deren Arbeitsverträge.

Wir helfen Ihnen bei der Erschaffung einer rechtssicheren Compliance-Organisation beginnend bei einem gründlichen Compliance Audit bis hin zur Berufung eines Compliance Officers, der Schaffung von Whistleblower-Systemen zur Aufdeckung von Missständen und einem arbeitsrechtlich wirksamen System der Sanktionierung aller Compliance Verstöße.

Zu unserem Angebot zählt auch die Begleitung bei behördlichen Untersuchungen (z.B. des Zoll oder der Sozialversicherungsbehörden), die Dokumentation aller Maßnahmen sowie regelmäßige persönliche Trainings für alle betroffenen Arbeitnehmergruppen.

Spezialisierung und internationaler Fokus

Unsere ausschließliche Spezialisierung auf das Arbeitsrecht für Arbeitgeber ist essentiell für Ihren Erfolg. Die beste Anti-Korruptions-Richtlinie hilft nicht, wenn es an der wirksamen Umsetzung im Betrieb fehlt, weil der zuständige Betriebsrat nicht beteiligt wurde und das Organisationsschema ohne Beachtung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen verabschiedet wird.

Ein rein nationaler Ansatz ist oft verfehlt. Die internationalen Verflechtungen gerade auch der deutschen Unternehmen bedeuten heutzutage, dass auch ausländische Rechtsvorschriften wie Sarbanes-Oxley und der Foreign Corrupt Practices Act bedeutsam sind. Die Missachtung solcher Regeln kann erhebliche persönliche Konsequenzen haben.

Wir sind über unser internationales Netzwerk in der Lage die benötigten Informationen zu vermitteln und so Haftungsfallen zu vermeiden.